Das Verfahren ausser Streitsachen nach dem kaiserlichen Patente vom 9. August 1854, dann die Bestimmungen über Todeserklärung und Amortisierung von Urkunden, die Feilbietungsordnung, die Bestimmungen über die Mitwirkung der Gemeinden und ihrer Vorsteher in Rechtsangelegenheiten ausser Streitsachen und über die Mitwirkung der Gerichte bei Bemessung und Einhebung der Verlassenschaftsgebühren /